Vergleich Krankenzusatzversicherung, private Zusatzversicherung, Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker, private Pflegezusatzversicherung


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und  Immobilien

 
 

 

Private Krankenzusatzversicherung


Große Leistungsunterschiede der Tarife
bei den Zusatzversicherungen


 

Wollen Sie Ihren Krankenschutz verbessern und für Ihre Entscheidungsfindung Preis-Leistungsvergleiche der privaten Krankenzusatzversicherungen sowie nähere Informationen über die Unterschiede der Leistungen?

Sie suchen nach einer sinnvollen Ergänzung Ihres Krankenschutzes?

Die Angebote und der Leistungsumfang der privaten Krankenzusatzversicherungen sind je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich. Daher ist es beim Vergleich von Krankenversicherungen und bei der Auswahl eines Versicherungspartners von besonderer Bedeutung, auf welche Art von Leistungen Sie besonderen Wert legen.

Unsere Informationen sind unabhängig und kundenorientiert, wir sind an keine Gesellschaft gebunden.

Wir vergleichen und ermitteln für Sie am Versicherungsmarkt gezielt eine Leistungsauswahl der Krankenversicherungen, deren Angebote Ihren persönlichen Anliegen so optimal wie möglich entsprechen. Wenn Sie sich für einen privaten Ergänzungsschutz entscheiden, können wir Ihnen die gewünschte Gesellschaft als unabhängige Makler vermitteln.

Einen Auszug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und Beispiele eines privaten Ergänzungsschutzes finden Sie nachstehend.

 


Der gesetzliche
Krankenschutz


Beispiel privater
Ergänzungsschutz

Krankenhausaufenthalt

Keine freie Krankenhauswahl, Behandlung durch den diensthabenden Arzt, Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung EUR 10,- pro Tag, max. für 28 Tage pro Kalenderjahr

Krankenhausaufenthalt

Sie wählen das Krankenhaus in Deutschland, in dem Sie in einem Einbett- oder Zweibettzimmer behandelt werden wollen, selbst aus. Verbleibende Kostenübernahme nach Vorleistung der Krankenkasse, zu 100% für die Unterbringung und den Arzt Ihres Vertrauens (auch Chefarztbehandlung).

Krankengeld

Ihre Krankenkasse zahlt nur maximal 90% Ihres Nettogehalts. Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung werden davon abgezogen.

Krankengeld

Die private Krankenversicherung zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag.

Zahnersatz

Maximal 65% der Kosten der einfachen kassenzahnärztlichen Versorgung werden übernommen. Eigenbeteiligung mindestens 35%, weitere finanzielle Belastungen durch Eigenanteile, wenn Zahnersatzmaßnahmen über den Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung hinausgehen.

Zahnersatz

Die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden z.B. bis zu 80% oder 100% übernommen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Krankenrücktransporte müssen selbst bezahlt werden! Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen verlangen Ärzte oft Barzahlung. Eigene Auslagen werden nur teilweise oder gar nicht erstattet.

Auslandsreisekrankenversicherung

Weltweit umfassender Schutz für z.B. 42 Tage ab Reisebeginn. Auch ohne Vorleistung der Krankenkasse.

Heilpraktiker

müssen Sie generell selbst bezahlen

Heilpraktiker

Vereinbarter Erstattungssatz von z.B. 50-80% der Heilpraktikerkosten sowie für verordnete Medikamente.

Brille, Kontaktlinsen

Keine Leistung für Brillengestelle.
 
Kontaktlinsen nur in Sonderfällen.

Brille, Kontaktlinsen

Z.B. Übernahme der Kosten zu 80% bei Brillen, Gläser und Kontaktlinsen (es gilt eine jährliche Höchstgrenze) auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

Heilmittel

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind mindestens 15 % der Kosten für Massagen und andere Heilmittel wie z.B. Fango selbst zu zahlen.

Heilmittel

Erstattung 100% der verbleibenden Kosten nach Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Heilmittel. Dazu gehören z.B. Massagen, Fango, etc.

 

gesetzliche Pflegeversicherung

 

private Pflegeergänzungsversicherung

Leistungen Pflegezusatzversicherung

 

 

Hier können Sie einen Vergleich und kostenlose Angebote anfordern:

 

 

 oder Tel: 07581 - 528937

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unser Dienstleistungsangebot gilt bundesweit. Sie können unsere Finanzdienstleistung auch unter folgenden Landkreisen bzw. Bezeichnungen finden: Sigmaringen, Ravensburg, Biberach, Friedrichshafen, Lindau, Bodensee, Bodenseekreis, Konstanz, VS bzw. Villingen-Schwenningen, Freiburg, Balingen und Zollernalbkreis bzw. ZAK, Tübingen, Böblingen, Stuttgart, Reutlingen, Ulm, München, Berlin, Hamburg, Köln, Mannheim, Zusatzkrankenversicherungen, Pflegezusatzversicherung, Pflegeversicherungen Krankenhauszusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankentagegeld Versicherung Ärzte, unabhängiger Finanzservice, unabhängige Finanzvermittlung, unabhängig, Finanzdienste, Finanzdienst, Finanz Service, günstige Versicherungen Zähne, Zahn Zusatzversicherung Versicherung Zahnarzt, Zahnversicherung, Zahnzusatzversicherung  Hufelandverzeichnis, Versicherungsmakler, Versicherungsmaklerin, Versicherungsvermittlung, Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittlerin, Makler, Maklerin,  Finanzmakler, Finanzmaklerin, Finanzvermittler, Finanzvermittlerin, Finanzdienstleister, Finanzdienstleisterin, Frauen, Frau, Information, Infos, Info, Fairness, fair, faire.   

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