Vergleich GKV und PKV (gesetzliche und private Krankenversicherung)
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung sind zwei völlig unterschiedliche Systeme. Während die gesetzlichen Krankenversicherung, mit wenigen Ausnahmen, grundsätzlich für alle Versicherten offen sind, müssen Arbeitnehmer, die sich privat voll versichern wollen, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2009 brutto jährlich EUR 48.600,--) verdienen.
Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile. Es kommt auf die individuelle Situation der Person an (z.B. Eintrittsalter der/des Versicherten, die Einkommenshöhe oder die Anzahl der mitzuversichernden Personen in einer Familie), um beurteilen zu können, welches der beiden Systeme geeigneter ist.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag vom Bruttoeinkommen abhängig und von dem je nach Krankenkasse unterschiedlichen Beitragssatz.
In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Eintrittsalter der zu versichernden Person, das Geschlecht, der Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und evtl. Zuschlägen für Vorerkrankungen.
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen gebildet.
Stellt man die Leistungen der beiden Systeme gegenüber, ergeben sich klare Vorteile für die private Krankenversicherung. Während bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Leistungen per Gesetzesänderung jederzeit reduziert werden können, werden sie bei den privaten Krankenversicherungen privatrechtlich zugesagt.
Für Heilpraktikerleistungen (Heilpraktiker ohne Kassenzulassung) werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. keine Kosten übernommen. Einige private Krankenversicherungen bieten ein breites Angebot von alternativen Heilmethoden an. Dieses Angebot ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden, so dass hier ein Versicherungsvergleich bzw. Tarifvergleich sinnvoll ist. Hier können Sie Ihren Krankenversicherungsvergleich und kostenlose Angebote anfordern:
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